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IYC
- Unser Service
Kein
Ärger mit den Behörden - wir kümmern uns darum.
Die amtlich genehmigten Charterverträge liegen bei Ankunft
des Chartergastes bereits vor. Durch EU-Vollmitgliedschaft Griechenlands
entfällt die Prozedur des Ein- und Ausklarierens in griechischen
Häfen.
Alle Charterschiffe fahren - wie vom Gesetz vorgeschrieben - unter
griechischer Flagge und sind entsprechend den strengen Anforderungen
des griechischen Seegesetzes Nr. 438 ausgerüstet.
Ausrüstung
Eine
stressfreie Schiffsübernahme und -Rückgabe gehört
für uns natürlich zu einem angenehmen Urlaub dazu.
Yachten unter
griechischer Flagge
amtlich vorgeschriebener Chartervertrag
Kautionshinterlegung in Griechenland
(z.B. per Kreditkarte)
Übernahme der Charteryacht wahlweise am
Samstag oder Dienstag
Taxiabholung vom Flugplatz
Betreuung vor, während und nach dem Törn
Rückgabe der Charteryacht am Freitag oder
Montag Abend mit anschließender freier
Übernachtung an Bord
Zu schön um wahr zu sein? Am besten persönlich überzeugen oder eine Referenzadresse
beantragen:
Info
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